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WLAN Cube und Homespot im Vergleich

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Sicher und schnell online surfen mit WLAN Homespot und WLAN Routern - die Alternative zu DSL- und Festnetz-Anschlüssen

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Urteil: Landgericht München hebt O2 Homespot- und Router-Verbot auf

Urteil: Landgericht München hebt O2 Homespot- und Router-Verbot auf

Urteil: Landgericht München hebt O2 Homespot- und Router-Verbot auf – O2 hatte über längere Zeit bei den O2 Free unlimited Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen im Kleingedruckten einen Passus verwendet, der die Nutzung dieser Tarife nur in Handys und Smartphones erlaubte. Geräte mit permanent kabelgebundenen Stromanschluss (also beispielsweise auch Homespot und LTE Router) durften damit nicht betrieben werden. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale geklagt und vor dem Landgericht München I Recht bekommen (Az: 12 0 6343/20). Der Passus ist nach Auffassung der Richter unwirksam und darf nicht weiter verwendet werden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, Telefonica/O2 sind dagegen in Berufung gegangen.

Im Urteil heißt es im Original:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fest­zusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an ihren Geschäfts­führern bzw. den Vorstandsmitgliedern ihrer Gesellschafter, zu unterlassen, in Bezug auf Telekommunikationsverträge mit Verbrauchern die folgende oder eine inhaltsgleiche Be­stimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden: ,,Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Gerä­ten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelge­bundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“

Generell kommen die Richter zu dem Schluss, dass diese Regelung den Verbraucher benachteilige und daher nicht als AGB verwendet werden darf. Zwei Punkte fallen dabei besonders ins Gewicht:

  • Die streitgegenständliche Klausel ist unwirksam, weil sie die Verbraucher als Ver­tragspartner der Beklagten nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt.
  • Die streitgegenständliche Klausel beschränkt die Endgerätefreiheit der Ver­braucher.

Das Urteil betrifft nicht nur den O2 Homespot, sondern an sich kann nun jeder Router und auch jeder Homespot mit den Tarifen verwendet werden. Man muss also nicht mehr unbedingt einen Homespot mit unbegrenztem Datenvolumen buchen, sondern kann auch den normalen O2 Unlimited Tarif in einem Homespot nutzen. In den aktuellen Unlimited-Tarifen nutzt O2 diese Klausel mittlerweile ohnehin nicht mehr, betroffen sind daher nur die älteren Tarife mit unbegrenztem Volumen.

Das Urteil im Original gibt es hier.

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