Urteil: Landgericht München hebt O2 Homespot- und Router-Verbot auf – O2 hatte über längere Zeit bei den O2 Free unlimited Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen im Kleingedruckten einen Passus verwendet, der die Nutzung dieser Tarife nur in Handys und Smartphones erlaubte. Geräte mit permanent kabelgebundenen Stromanschluss (also beispielsweise auch Homespot und LTE Router) durften damit nicht betrieben werden. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale geklagt und vor dem Landgericht München I Recht bekommen (Az: 12 0 6343/20). Der Passus ist nach Auffassung der Richter unwirksam und darf nicht weiter verwendet werden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, Telefonica/O2 sind dagegen in Berufung gegangen.
Im Urteil heißt es im Original:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern bzw. den Vorstandsmitgliedern ihrer Gesellschafter, zu unterlassen, in Bezug auf Telekommunikationsverträge mit Verbrauchern die folgende oder eine inhaltsgleiche Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden: ,,Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“
Generell kommen die Richter zu dem Schluss, dass diese Regelung den Verbraucher benachteilige und daher nicht als AGB verwendet werden darf. Zwei Punkte fallen dabei besonders ins Gewicht:
- Die streitgegenständliche Klausel ist unwirksam, weil sie die Verbraucher als Vertragspartner der Beklagten nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt.
- Die streitgegenständliche Klausel beschränkt die Endgerätefreiheit der Verbraucher.
Das Urteil betrifft nicht nur den O2 Homespot, sondern an sich kann nun jeder Router und auch jeder Homespot mit den Tarifen verwendet werden. Man muss also nicht mehr unbedingt einen Homespot mit unbegrenztem Datenvolumen buchen, sondern kann auch den normalen O2 Unlimited Tarif in einem Homespot nutzen. In den aktuellen Unlimited-Tarifen nutzt O2 diese Klausel mittlerweile ohnehin nicht mehr, betroffen sind daher nur die älteren Tarife mit unbegrenztem Volumen.
Das Urteil im Original gibt es hier.
Ich beschäftige mich bereits seit 2006 mit dem Thema Telekommunikation und Mobilfunk und schreibe auf verschiedenen Webseite als freier Journalist zu diesen Bereichen. Darüber hinaus habe ich auch mehrere Bücher zum Thema Mobiles und Technik auf den Markt gebracht. Daher war es recht klar, dass ich auch das Thema Homespot auf die Agenda nehmen werden, denn die neuen Geräte samt Tarif sind vergleichsweise billige und flexible Alternativen zu bisherigen Datentarifen und machen das mobilen Surfen unterwegs deutlich einfacher. Fragen gerne in den Kommentaren stellen oder auch direkt – ich antworte in der Regel asap :) Mehr zu mir gibt es hier: Wer schreibt hier?